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Über die Versicherungssteuer werden Zuflüsse aus Beitragszahlungen oder auch Prämien im Hinblick auf abgeschlossene Versicherungsverträge besteuert. Die Versicherungssteuer wird vom Versicherungsnehmer getragen.

Der allgemeine Steuersatz der Versicherungssteuer beträgt ab dem Jahr 2007 - 19 Prozent - und findet auch im Jahr 2009 seine Anwendung. So ist die Besteuerungshöhe gleichzusetzen mit dem Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer. Der Versicherungsnehmer muss die entstandene Steuer nicht selbst entrichten, sondern die jeweiligen Versicherungsunternehmen führen diese Bundessteuer direkt an die Finanzbehörde ab. Somit tritt der Versicherungsunternehmer für den Versicherungsnehmer in Vorlage und weist den entrichteten Steuerbetrag auf der Steuerbescheinigung für den Kunden aus. Der Versicherungsnehmer trägt somit diese Steuerbelastung. Als Bemessungsgrundlage für diese Steuerart dient das Jahresentgelt in Bezug auf den Beitrag oder die Prämie.

Weitere Infos

Steuersatz der Versicherungssteuer 2009

Verweise zu Versicherungssteuer




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