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Homepage-Erfolg

Das richtige Impressum

Nach § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter gewerblicher Teledienste. Gemäß §10 Abs. 1 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) besteht die Impressumspflicht auch bei Mediendiensten. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen.

                                

Folgende Inhalte sollte ein Impressum enthalten:

  • Firmenname des Unternehmens
  • Ansprechpartner
  • Straße / Nr.
  • PLZ / Ort
     
  • Telefon
  • Telefax
  • E-Mail
     
  • Berufsbezeichnung- und regelung (nur bei Handwerksberufen und Freiberuflern)
  • Geschäftsführung / Vorstand / Inhaber
     
  • Handelsregister
  • Amtsgericht
     
  • Aufsichtsrat, Aufsichtsratsvorsitzender (nur bei AG)
     
  • Aufsichtsbehörde, Kammer (nur bei Handwerksberufen und Freiberuflern)
     
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. (nur bei international tätigen Unternehmen)

 

* Die vorgenannten Angaben sind je nach Rechtsform des Unternehmens teilweise ohne Belang

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