Das richtige Impressum
Nach § 6 des Teledienstegesetzes (TDG)
gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter gewerblicher
Teledienste. Gemäß §10 Abs. 1 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV)
besteht die Impressumspflicht auch bei Mediendiensten. Der Betreiber
einer privaten Homepage ist somit nicht verpflichtet, seine Website
mit einem Impressum zu versehen.
Folgende Inhalte
sollte ein Impressum enthalten:
- Firmenname des Unternehmens
- Ansprechpartner
- Straße / Nr.
- PLZ / Ort
- Telefon
- Telefax
- E-Mail
- Berufsbezeichnung- und regelung
(nur bei Handwerksberufen und Freiberuflern)
- Geschäftsführung / Vorstand /
Inhaber
- Handelsregister
- Amtsgericht
- Aufsichtsrat,
Aufsichtsratsvorsitzender (nur bei AG)
- Aufsichtsbehörde, Kammer (nur
bei Handwerksberufen und Freiberuflern)
- Steuernummer
- Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.
(nur bei international tätigen Unternehmen)
* Die vorgenannten Angaben sind je
nach Rechtsform des Unternehmens teilweise ohne Belang
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