Das richtige Impressum
Nach dem Telemediengesetz (TMG)
gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter gewerblicher
Teledienste.
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Als Beispiel sollten in einem Impressum folgende Inhalte aufgeführt sein (bitte immer über die aktuelle Rechtslage informieren):
- Firmenname des Unternehmens
- Ansprechpartner
- Straße / Nr.
- PLZ / Ort
- Telefon
- Telefax
- E-Mail
- Berufsbezeichnung- und regelung
(nur bei Handwerksberufen und Freiberuflern)
- Geschäftsführung / Vorstand /
Inhaber
- Handelsregister
- Amtsgericht
- Aufsichtsrat,
Aufsichtsratsvorsitzender (nur bei AG)
- Aufsichtsbehörde, Kammer (nur
bei Handwerksberufen und Freiberuflern)
- Steuernummer
- Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.
(nur bei international tätigen Unternehmen)
* Die vorgenannten Angaben sind je
nach Rechtsform des Unternehmens teilweise ohne Belang
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