Den Handyvertrag richtig kuendigenWissenswertes zum Mobilfunkvertrag
Wer sich nicht für einen Handytarif via Prepaid-Karte entscheidet sondern einen normalen Mobilfunkvertrag abschließt, erfreut sich in der Regel an der Vertragszugabe in Form von hochwertigen und voll allem aktuellen Handys.
Doch was ist wenn der Handyvertrag nach eine Weile nicht mehr gewünscht wird? Was ist zu veranlassen bzw. wie wird diese vertragliche Verpflichtung richtig gekündigt?
In den meisten Fällen besteht eine gesetzliche Kündigungsfrist zum Handyvertrag. D. g. in der Regel 3 Monate vor Vertragsablauf. Standardverträge werden in vielen Fällen für eine Laufzeit von 2 Jahren angeschlossen. Wird dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag oftmals um ein weites Jahr. So ist es dann wichtig das Kündigungsschreiben - welches keine Gründe zur Kündigung beinhalten muss - rechtzeitig mit der z. B. Briefpost an den Mobilfunkanbieter abzusenden. Dazu sollte man sich den Empfang des Kündigungsschreibens bestätigen lassen. Also "Einschreiben mit Rückschein" - oder das Dokument persönlich gegen schriftliche Bestätigung beim Provider abgeben (falls möglich !).
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