Zunehmend mit dem stetigen Anstieg des Datenmülls im WWW wird von einschlägigen oder auch ahnungslosen Webmastern oftmals ein Impressum in Form einer Grafik verwendet.
Dieses bringt Vorteile mit sich. So lassen sich z. B. Email-Adressen aus dem Impressum nicht so ohne weiteres von den SPAM-Bots verwerten.
Gemäß § 6 des Teledienstegesetzes haben Dienstanbieter für geschäftsmäßige Teledienste mindestens die Informationen unter
http://www.netz2k.de/hinweispflicht-impressum.html leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Ich frage mich an dieser Stelle ob eine Grafik leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist?! Was ist diesbezüglich von Einschränkungen für Nutzer zu halten die sich mit einem reinen Textbrowser im Web bewegen oder gar sehbehinderten Menschen?
Sicher sind das Fragen die in der breiten Masse noch nicht anschließend geklärt wurden. Wobei ich persönlich dazu tendiere einen gewissen Freiraum bei der Gestaltung der geforderen Informationen zu lassen.
Aber evtl. solle der eine oder andere Webmaster einmal darüber nachdenken.