Urteile
Kann ich Aufwand fuer Kinderbetreuungskosten vom Lebenspartner steuerlich abziehen ?
Lebenspartner die gemeinsame Kinder haben sind heute nicht mehr unbedingt verheiratet. Leben diese unverheirateten Eltern zusammen und hat einer der Elternteile die Kosten für die angefallene Kinderbetreuung aus seinen eigenen finanziellen Mitteln beglichen - d. h. die Kinderbetreuungskosten von seinem Girokonto beglichen - so kann der andere Elternteil diese Kosten der Kinderbetreuung nicht als eigens entstandenen Aufwand steuerlich abziehen.
*Angaben ohne Gewähr
Weitere Informationen s.
Urteil: Thürigner Finanzgericht vom 25.11.2009 - 1 K 664/08
Direktlink: http://www.thfg.thueringen.de
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Letzte Änderung des Artikels: 2010-07-27 12:02
Verfasser des Artikels: Administrator
Revision: 1.157
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