Urteile

ID #1032

Vorsteuerabzug setzt ordnungsgemaesse Erfuellung der Regelungen voraus.


Wer aus Treu und Glauben davon ausgeht, dass die gesetzlichen Regelungen des Vorsteuerabzuges in jedem Fall für ihn zutreffen, der sollte dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 30. April 2009 - V R 15/07 - nähere Beachtung schenken. Demnach gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen der o. g. Regelung eine ordnungsgemäße Rechnung. U. a. muss die Rechnung auch die zutreffende Anschrift des leistenden Unternehmens beinhalten. Ausführliche Informationen  

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Letzte Änderung des Artikels: 2009-07-08 17:27
Verfasser des Artikels: Administrator
Revision: 1.31

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