Urteile
Wann Gewinnermittlung durch Abgabe einer Einnahme-Ueberschussrechnung?
Insbesondere für kleine Unternehmen sollte sich der Aufwand für die steuerliche Buchführung nach Möglichkeit in Grenzen halten. So fehlt es dort oft an Zeit oder Personal um den fachgerechten Aufwand einer doppelten Buchführung realisieren zu können. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung bietet sich die Gewinnermittlung durch Abgabe einer Einnahme-Ueberschussrechnung somit nahezu an.
Ist nach einer Billanzierung jedoch bereits ein entsprechender Abschluss erstellt worden, entfällt damit das Wahlrecht im Hinblick auf die Einnahme-Ueberschussrechnung. Dieses hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07 entschieden.
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Letzte Änderung des Artikels: 2009-06-24 09:10
Verfasser des Artikels: Administrator
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