Internet
Darf ich ein offenes WLAN Netzwerk fuer den Internet-Zugang nutzen ?
Die Frage ob ein frei zugängliches WLAN Netzwerk von dritten Personen für den Zugang zum Internet genutzt werden darf wurde erst kürzlich durch das Amtsgericht Wuppertal erneut aufgegriffen.
Aus technischer Sicht besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen "ungesicherten" WLAN-Zugang für das Internet zu nutzen. Ist ein solches WLAN-Netzwerk nicht durch besondere Maßnahmen im Rahmen der Konfiguration gegen die Nutzung durch dritte Personen geschützt, besteht die Möglichkeit das "fremde" Besitzer eines Computers mit angeschlossenem oder eigebauten WLAN-Modem diesen Zugang für das World Wide Web verwenden können.
Ob solch eine Handlung nun als als strafbares Vorgehen zu betrachten ist, damit hat sich das Amtsgericht Wuppertal erst kürzlich in seinem Beschluss unter dem Aktenzeichen - Az. 20 Ds-10 Js 1977/08-282/08 - befasst und kommt dabei zu einem anderen Ergebnis als in der Entscheidung aus dem Jahre 2008, wonach ein solches Vorgehen als strafbare Handlung angesehen wurde.
*Angaben ohne Gewähr - bitte Urteil lesen
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Letzte Änderung des Artikels: 2010-08-16 09:30
Verfasser des Artikels: Administrator
Revision: 1.0
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