Allgemeine Fragen
Einschulungstermin NRW - was ist zu beachten
Steht die Einschulung des Kindes an tauchen immer wieder die gleichen Fragen zum Einschulungstermin auf - wann sind Kinder überhaupt schulpflichtig - oder wie melde ich mein Kind zur Einschulung an - bzw. wann erfolgt die Einschulung des Kindes genau ?
Auch für Nordrhein-Westfalen (so wie in den anderen Bundesländern auch) regelt das Schulgesetz u. a. den Stichtag für das Alter des Kindes in Bezug auf seine Einschulung. So geht darin der § 35 Absatz 1 des Schulgesetzes NRW (mit Stand vom 01.01.2011) auf den Beginn der Schulpflicht für Kinder ein. Demnach ist der Stichtag für das Einschulungsalter der 30. September. Somit beginnt nach der o. g. gesetzlichen Regelung die Schulpflicht für Kinder die bis zum 30. September ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben entsprechend im selben Kalenderjahr.
Die Anmeldung für die Einschulung des Kindes wird dann in den meisten Fällen im Herbst des jeweiligen Vorjahres vorgenommen.
Beispiel: Das Kind vollendet vor dem 30. September 2012 sein sechstes Lebensjahr und wird somit zum 01. August 2012 eingeschult. Die Anmeldung des Kindes in der Schule ist dann im Herbst 2011 vorzunehmen. Infolink: NRW Schulgesetz
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Letzte Änderung des Artikels: 2011-02-20 12:49
Verfasser des Artikels: Administrator
Revision: 1.227
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