Steuern und Finanzen
Wie setze ich mein haeusliches Arbeitszimmer ab ?
Um das häusliche Arbeitszimmer steuermindernd geltend zu machen gab es gerade in den letzten Jahren recht unterschiedliche Rechtsauffassungen sowie auch damit verbundene gesetzliche Regelungen. Lange Jahre konnte ein Unternehmer das Arbeitszimmer innerhalb seiner Wohnung, welches er im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit beruflich nutzt, steuermindernd bei seinem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Im Rahmen eines Steueränderungsgesetzes aus dem Jahre 2007 wurde diese Möglichkeit der Abschreibung jedoch eingeschränkt und in Folge war es für viele Unternehmer bzw. Freiberufler nicht mehr möglich das häusliche Arbeitszimmer von der Steuerschuld steuermindernd abzusetzen.
In seinem Beschluss vom 06.07.2010 (Az. 2 BvL - 1/09 ) hat das Bundesverfassungsgericht jedoch diese o. g. rechtliche Regelung ab dem Jahr 2007 in Teilbereichen als verfassungswiedrig angesehen. Der zuvor genannte Beschluss enthält dahingehend weitreichende Begründungen sowie damit verbundene Regelungen welche wohl rückwirkend ab dem 01. Januar 2007 ihre Anwendung finden werden. Ab wann dahingehend eine neue gesetzliche Regelung in Kraft tritt ist dem nachfolgenden Infolink zu entnehmen.
*ohne Gewähr - weitere Auskünfte dazu erteilt ihnen ihr Steuerberater
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Letzte Änderung des Artikels: 2010-08-11 07:46
Verfasser des Artikels: Administrator
Revision: 1.162
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