Steuern und Finanzen
Was beinhaltet ein Privatkreditvertrag ?
Der Abschluss eines privaten Kreditvertrages kann dann sinnvoll sein, wenn im Verwandtenkreis oder Freundeskreis zinslos oder zu besonders günstigen Konditionen Geld verliehen werden soll. Wie der Begriff schon aussagt, handelt es sich bei dieser Vertragsform um ein Schuldverhältnis zwischen privaten Personen. Gewerbliche Kreditgeber wie z. B. Banken sind aufgrund der meist besonderen Umstände, die zur Beleihung einer Bargeldsumme führen können, nicht gewünscht bzw. erforderlich.
Tipp: Richtig Kreditverhandungen führen
Auch ein Privatkreditvertrag sollte grundsätzlich schriftlich verfasst werden. Wer dabei dennoch Sicherheitsbedenken hat, sollte ggf. einen Anwalt oder Notar für die Regelungen der erforderlichen Formalitäten hinzuziehen. Ein privater Kreditvertrag orientiert sich in den wesentlichen Bestandteilen nach den gesetzlichen Regelungen des § 488 ff. des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieses Dokument unterliegt keiner festen Formvorgabe, sollte jedoch folgende Angaben beinhalten:
- Kreditgeber und Kreditnehmer
- Kreditbetrag (Nettowert)
- Effektiver Jahreszinssatz
- Beleihungsdauer
- Regelungen zur Rückzahlung
- Erbrachte Sicherheiten (Pfand usw.)
- Informationen zum Einkommen des Kreditnehmers
- Kündigungs- und Widerrufsrecht
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Letzte Änderung des Artikels: 2011-02-26 11:15
Verfasser des Artikels: Administrator
Revision: 1.234
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