Steuern und Finanzen
ID #1002
Welcher Abgabetermin ist fuer die Einkommensteuererklaerung massgebend?
Eikommensteuererklärungen sind nach den Rechtsvorschriften des § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) bis zum 31. Mai des jeweiligen Folgejahres, welches dem in der Erklärung enthaltenen Steuerjahr folgt, bei den Finanzämtern abzugeben.
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Letzte Änderung des Artikels: 2008-07-24 18:26
Verfasser des Artikels: Administrator
Revision: 1.9
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