Steuern und Finanzen

ID #1163

Ab wann elektronische Bilanz



Nachdem in den Unternehmen gegen die elektronische Bilanz viele Vorbehalte entstanden sind hat sich die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Übermittlung von Bilanzen immer ein wenig hinausgezögert. Elektronische Gewinn- und Verlustrechnungen sollen die Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den Gewerbebetrieben effizienter gestalten. Schaut man über den Tellerrand hinweg - stellt man schnell fest - dass schon seit einigen Jahren elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldungen von den Gewerbetreibenden an die Finanzämter übermittelt werden. Diese Form der Datenübermittlung stellt also für die Geschäftswelt letztendlich keine neuen Anforderungen dar.

Ab dem Jahre 2011 sind die Unternehmen nunmehr verpflichtet ihre Umsatzsteuererklärungen und Dauerfristverlängerungsanträge elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. In besonders gelagerten Fällen ist es jedoch noch möglich diese genannten Erklärungen nach altem Schema - d. h. in Papierform - einzureichen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt das jeweilig zuständige Betriebsstättenfinanzamt.

Für Bilanzen wird in nicht allzulanger Zeit ebenfalls eine Einreichungspflicht auf elektronischem Wege eingeführt werden. § 5b des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt hierzu nähere Auskünfte. Demnach wird an der Erstellung elektronischer Gewinn- und Verlustrechnungen künftig wohl kaum noch ein Weg vorbei führen können.

*Angaben ohne Gewähr 

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Letzte Änderung des Artikels: 2011-03-28 12:43
Verfasser des Artikels: Administrator
Revision: 1.245

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