Steuern und Finanzen
ID #1013
Was versteht man unter Progressionsvorbehalt?
Beim Progressionsvorbehalt handelt es sich um eine finanzielle Spanne, die bei Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel der Arbeitslosenhilfe Berücksichtigung findet. Als rechtliche Grundlage dient dazu der § 32b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes. Bei diesem Progressionsvorbehalt werden die Lohnersatzleistungen zwar nicht besteuert, allerdings erhöht sich dadurch der Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte.
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Letzte Änderung des Artikels: 2008-07-28 12:45
Verfasser des Artikels: Administrator
Revision: 1.0
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