Steuern und Finanzen
Werden Fluege durch die Luftverkehrsteuer teurer ?
Gewerbliche Passagierflüge werden durch einen Beschluss der Bundesregierung künftig mit einer s. g. Luftverkehrsteuer versehen. Bereits für alle ab dem 01. September 2010 abgeschlossenen Verträge entsteht diese o. g. Steuerlast ab einem Abflugdatum ab dem 01. Januar 2011. Rundflüge sowie medizinische Flugtransporte sind von dieser Besteuerung jedoch ausgenommen.
Umfang und Höhe der entstehenden Luftverkehrsteuer werden dabei in Relation zur Flugstrecke bzw. Entfernung vom inländischen bis zum Zielflughafen berechnet. Ferner werden die Zielgebiete in drei unterschiedliche Distanzklassen aufgeteilt. Daraus ergeben sich Flugstrecken bis 2.500 Kilometer, bis 6.000 Kilometer sowie Flugdistanzen die darüber liegen. Die Steuerbeträge erstrecken sich dabei von 8 Euro über 25 Euro bis hin zu 45 Euro pro Flugteilnehmer. Informationsquelle
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Letzte Änderung des Artikels: 2010-10-28 08:30
Verfasser des Artikels: Administrator
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