Gewinnspiele - was ist zu beachten ?
Erstellt von Michael Egon Müller am 23. Februar 2010
Gewinnspiele sollen gerade im Internet für die Besucher der damit verbundenen Homepage einen zusätzlichen Anreiz bzw. Mehrwert zu den dort enthaltenen Informationen, Produkten oder Dienstleistungen bieten. So können die dann dargebotenen Gewinne nicht unerheblich dazu beitragen den Bekanntheitsgrad einer Website erheblich zu steigern und den Absatz im Rahmen der durch ein Gewinnspiel durchgeführten Werbestrategie merklich zu fördern. Doch genau bei diesem Punkt entstehen nicht unerhebliche Risiken bei der Durchführung von Gewinnspielen die unter Umständen zu wettbewerbsrechtlichen Verletzungen führen können.
Die folgende persönliche rechtliche Betrachtung des Autors zum Thema Gewinnspiele ist ohne Gewähr. Um rechtsverbindliche Informationen zu diesem Thema erhalten zu können wenden Sie sich bitte an einen Rechtsberater.
Regelungen zur Durchführung von Gewinnspielen sind u. a. im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz UWG) enthalten. Eine weitere Informationsquelle kann die IHK Berlin sein. Insbesondere in § 4 Nr. 5 und 6 UWG finden sich Regelungen zur Durchführung von Gewinnspielen. Folgende wichtige Punkte sind in jedem Fall vor der Durchführung von Gewinnspielen zu beachten:
- So darf ein Gewinnspiel nicht ohne weiteres kostenpflichtig sein. Eine solche Verlosung muss in jedem Fall kostenlos sein und darf nicht von der Erbringung eines Einsatzes abhängig gemacht werden. Kostenpflichtige Preisausschreiben müssen von einer Behörde explizit zugelassen d. h. genehmigt werden. Die Versendung von Teilnahmecupons per Post als Brief oder Postkarte ist dabei allerdings nicht als kostenpflichtige Einsatzleistung zu sehen.
- So sehr ein Gewinnspiel auch zur Bewerbung eines Webprojektes beitragen kann darf es nicht unmittelbar mit dem Absatz von Produkten oder Dienstleistungen verbunden sein. Damit ist insbesondere gemeint, dass die Teilnahme am Gewinnspiel nicht in direktem Zusammenhang vom Erwerb einer Ware abhängig gemacht werden darf. Bei dieser Regekung gibt es Ausnahmen, die aber im Rahmen einer entsprechenden Rechtsberatung abgeklärt werden sollten.
- Bei der Deklaration eines Gewinnspieles müssen keine Angaben über den genauen Ablauf der Verlosung bzw. den damit verbundenen Gewinnchancen gemacht werden. Sollten dazu dennoch Informationen aufgeführt sein, müssen diese Infos dann ummissverständlich, klar und zutreffend formuliert sein. Täuschungsmanöver die unrealistische Gewinnchancen wiederspiegeln sind auch hier unzulässig.
- Im Rahmen der Teilnahme eines Gewinnspieles sollte für den Teilnehmer bzw. Kunden kein psychologischer Kaufzwang entstehen. Es dürfen also keine Taktiken angewendet werden, die den Teilnehmer zu einem Kauf oder der Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Diestleistung drängen. Wer auf der sichernen Seite sein will koppelt das Gewinnspiel von seiner direkten unternehmerischen Tätigkeit ab. Auch her schafft eine rechtliche Beratung Klarheit.
- Ebenso dürfen keine unangemessen hohen Gewinne - bzw. Sachpreise mit sehr hohem Wert - verlost werden. Dieses führt dann zu einem wettbewerbsrechtlich unzulässigen Anlocken der Teilnehmer in den Geschäftsbetrieb.
Wer zumindest diese o. g. Punkte vor der Ausschreibung eines Gewinnspieles beachtet hat aus wettbewerbsrechtlicher Sicht schon mal einen konformen Rahmen erstellt. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Einzelfallbetrachtungen die die Empfehlung nach sich ziehen, sich vor der Durchführung eines Gewinnspieles entsprechende Rechtskenntnisse anzueignen bzw. eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Bei den hier aufgeführten Informationen handelt es sich lediglich um eine rechtliche Betrachtung des Autors. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Weitere Informationen zum Thema können zum Beispiel über diese Google Suche recherchiert werden.
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