Rueckgaberecht bei Online Einkaeufen

Erstellt von Michael Egon Müller am 30. Dezember 2009

Gerade zu den Weihnachtstagen oder auch zum Anlass der Jahreswende kaufen viele Nutzer des Internet ihre Geschenke online ein. Vom Flatscreen TV über Computer und dessen Zubehör bis hin zu Handys und Fotoartikeln ist dabei alles vertreten was sich online halbwegs unkompliziert ordern läst. Dabei kann es jedoch immer wieder vorkommen, dass die bestellte Ware den Ansprüchen der Kunden nicht genügt, oder sie sogar Mängel oder Fehler aufweist. Ist ersteres der Fall kann der Kunde in fast allen Fällen von seinem 14tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen.

Über eine entsprechende rechtliche Regelung besteht für den Käufer einer Ware die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten. Schon bei der Bestellung der Artikel muss der Händler seine potentiellen Abnehmer über dieses Widerrufsrecht informiert haben. Bleibt diese Information aus verlängert sich die o. g. Frist zur Rückgabe der gekauften Waren.

Software, Videos und Musikmedien, welche beim Kauf versiegelt waren - und durch den Kunden geöffnet wurden - sind von dieser Regelung zur Rückgabe jedoch ausgenommen.

Das Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen ist im § 356 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe ergeben sich aus § 357 BGB. Die rechtlichen Regelungen bei Fernabsatzverträgen können in § 312d BGB nachgelesen werden.

Direktlink zum BGB

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