Datenschutz ueber Koerperscanner
Erstellt von Michael Egon Müller am 30. Dezember 2009
Nach den jüngsten Nachrichten in den Medien steht nun der Einsatz von Körperscannern an Flughäfen hoch oben im Fokus der Diskussion zum Thema Datenschutz. Ob diese Technik schon im Jahr 2010 eingeführt wird, scheint derzeit noch offen.
Körperscanner, welche auch unter dem Begriff Nacktscanner und Bodyscanner geläufig sein können, bieten über ihre Funktion die technische Möglichkeit - die Oberfläche eines menschlichen Körpers zu erfassen und diese auf einem Bildschirm darzustellen. Dabei ist es für den Funktionsablauf dieser Geräte unerheblich, ob die abzutastende Person Kleidung trägt oder nicht.
Weil über diese Technik auch körperliche Details auf dem Monitor sichtbar gemacht werden können, ist der geplante Einsatz von Körperscannern umstritten und bedarf der Erörterung im Hinblick auf den Datenschutz von Personen.
Die technische Entwicklung dieser Scanner sollte deshalb dahingehend weiter entwickelt werden, dass das Persönlichkeitsrecht der Menschen durch den Einsatz dieser Geräte nicht oder nur in geringem Umfang beeinträchtigt werden kann. Der weitere Verlauf dieser Entwicklung und der damit verbundenen politischen Diskussion bleibt vorerst abzuwarten.
Insbesondere ergibt sich die Regelung zum Persönlichkeitsrecht und zum Recht zur freien Entfaltung aus Artikel 2 des Grundgesetzes (GG). Direktlink
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