Gesetze und Abkuerzungen

Erstellt von Michael Egon Müller am 4. Januar 2010

Rechtliche Regelungen und deren Rechtsgrundlagen in Form von Gesetzen und Verordnungen werden nicht nur durch Gerichte interpretiert - sie begegnen auch den Bürgen vermehrt im Alltagsgeschehen. Das fängt mit Hinweisen zu rechtlichen Regelungen auf Verpackungen an und hört nicht zuletzt bei der Einkommensteuererklärung auf. Oftmals wird neben den Verweisen zu den gesetzlichen Fundstellen nicht immer die volle Bezeichnung der jeweiligen Rechtsverordnung klar ersichtlich aufgeführt - vielmehr werden dann entsprechende Abkürzungen für die Gesetze verwendet. Hier nun eine kurze Auflistung zu wichtigen gesetzlichen Regelwerken:

Allgemein

BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
GG = Grundgesetz
TKG = Telekommunikationsgesetz
VerpackV = Verpackungsverordnung

Steuern und Verwaltung

AO = Abgabenordnung
AEAO = Anwendungserlass zur Abgabenordnung
AktG = Aktiengesetz
BpO = Betriebsprüfungsordnung
BVerfGG = Bundesverfassungsgerichtsgesetz
ErbStG = Erbschaftssteuergesetz
EStG = Einkommensteuergesetz
EStDV = Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
FGO = Finanzgerichtsordnung
FVG = Finanzverwaltungsgesetz
GewStG = Gewerbesteuergesetz
GmbHG = GmbH-Gesetz
GVG = Gerichtsverfassungsgesetz
HGB = Handsgesetzbuch
InvZulG = Investitionszulagengesetz
PartGG = Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften
UStG = Umsatzsteuergesetz
VwZG = Verwaltungszustellungsgesetz

Bei längeren Texten ist es jedoch geläufig zunächst die volle Bezeichnung des entsprechenden Gesetzes und daneben in Klammern die jeweilige Abkürzung aufzuführen. Wird im weiteren Sachverhalt des Textes erneut eine gesetzliche Fundstelle aus dem zuvor genannten Regelwerk angeführt, reicht es dann aus die dem Gesetz entsprechende Abkürzung zu verwenden. Beispiel

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