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Verantwortlichkeit bei externen RSS-Feeds

Erstellt von Michael Egon Müller am Sonntag 25. Juli 2010


Wer als Betreiber einer Präsenz im Internet über entsprechend technische Lösungen externe RSS-Feeds einbindet übernimmt so die Inhalte “Dritter” und auch die damit verbundene Verantwortlichkeit im Hinblick auf die Gestaltung rechtlich unzweifelhafter Angebote.

So ist es nicht nur für den ursprünglichen Verfasser dieser RSS-Feeds wichtig keine rechtswidrigen Inhalte über das Internet zu veröffentlichen, sondern ebenso für den Betreiber einer Homepage, der diese Feeds über geeignete Mittel in sein Projekt einbindet.
Bei rechtswidrigen Inhalten kann dieser Webmaster nämlich ebenfalls als Störer bei rechtswidrigen Angeboten bzw. Inhalten in Haftung genommen werden.

Quelle: Urteil vom 27.04.2010, Landgericht Berlin, Aktenzeichen 27 0 190/10

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