Kontofuehrungsgebuehren bei Krediten unzulaessig - BGH Entscheidung
Erstellt von Michael Egon Müller am Dienstag 14. Juni 2011

Wer bis jetzt eine monatliche Gebühr zur Führung eines Darlehenskontos zahlen musste kann nun mit einer Entlastung rechnen. So hat der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 7. Juni 2011 unter dem Aktenzeichen XI ZR 388/10 entschieden, dass die Regelung in den AGB einer Bank - welche auf einem Darlehenskonto eine monatliche Gebühr zu dessen Führung vorsieht - nicht wirksam ist. So ist in diesem Urteil u. a. davon die Rede, dass solche Entgelte - die im eigenen Interesse des Kreditinstitutes erhoben werden - den Kunden unangemessen benachteiligen können - da sie einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht Stand halten. *Angaben ohne Gewähr
