Nach Zwangsvollstreckung Internet-Auktion
Mittwoch, den 30. Juli 2008Werden fällige Steuerschulden gegenüber den Finanzbehörden nicht entrichtet, kann es im Ernstfall zur Zwangsvollstreckung durch die Pfändung von Gegenständen über den Gerichtsvollzieher kommen.
Auch im Hinblick auf die Notwendigkeit - das der Steuerschuldner seine Schulden beim Staat begleichen kann - sieht ein Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, dass vom Gerichtsvollzieher gepfändete Gegenstände neben [...]
