Kopierabgaben auf Drucker verworfen
Wer sich einen Drucker für seinen Computer anschaffen möchte, muss nicht damit rechnen, dass diese Hardware mit hohen pauschalierten Abgaben für Urheberrechte belegt wird. Diese Entscheidung ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes in Düsseldorf in Bezug auf den Prozess einer Verwertungsgesellschaft.
Da bereits Kopierer und Scanner mit Abgaben belegt werden, sollte diese Verteuerung auch für Drucker in Angriff genommen werden. Die Richter erteilen diesem zweifelhaften Plan allerdings eine deutliche Absage. (Az: OLG Düsseldorf: I-20 U 38 / 06) Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist allerdings noch möglich.
