Die Pflicht zum Impressum

Wer im Internet präsent ist und Handel treibt ist verpflichtet ein ordnungsgemäßes Impressum mit den geforderten Angaben des § 6 Teledienstegesetz (TDG) online zu stellen. Diese Informationen müssen dann ebenfalls leicht erkennbar und für jeden Besucher zugänglich sein.

Eine leichte Erkennbarkeit ist dann gegeben, wenn der Weblink zum Inpressum mit dem Linktext “Impressum” oder “Kontakt” benannt ist.  Der Besucher sollte dann ohne große Umwege zum Impressum gelangen können und nicht zuvor noch mehrere Webseiten aufrufen müssen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass wegen fehlendem, fehlerfaftem oder sehr schlecht zugänglichem Impressum für den Betreiber der entsprechenden Website unnötige Kosten entstehen.  Gerade wenn hoher Konkurenzdruck zu den Angeboten auf einer Präsenz im Internet vorherrscht, sollte schnellstmöglich ein rechtskonformes Impressum bereit gestellt werden. Gerichtliche Entscheidungen belegen es immer wieder neu, dass die Inhalte des  § 6 Teledienstegesetz (TDG) sehr genau angewendet werden.

Direktlink zum Telemediengesetz (TMG)

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