Haftung fuer Betreiber von Foren bestaetigt
Nach den Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) soll der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet auch ohne sein Wissen für alle dort eingestellten Beiträge haften. Dieses Urteil ist derzeit jedoch nicht rechtskräftig. Die Rechtsunsicherheit gerade in Bezug auf Unterlassungsansprüche dürfte diesbezüglich also noch eine Weile bestehen bleiben. Weitere Informationen dazu sollte jeder Betreiber einer öffentlichen Community jedoch mit gesteigertem Interesse verfolgen!
