Die News von Google und die Rechte anderer
Besucher des Internet, welche die Suchmaschine google regelmäßig nutzen, wissen um die parktischen und informativen Inhalte aus dem Newsbereich des Suchdienstes. Allerdings gibt es auch zunehmend Kritik, dass Big G die News von externen Webseiten bezieht und über sein Interface der Allgemeinheit zur Verfügung stellt.
So hat kürzlich ein belgisches Gericht entschieden, dass Google die News der Klägerin nicht über sein Angebot veröffentlichen darf. Die Klägerin begründet ihr Vorgehen über die Argumentation der Verletzung von Urherberrechten. Die entsprechenden Nachrichten wurden deshalb aus dem Newsbereich der Suchmaschine entfernt. Google sieht in seinem Vorgehen keinen Verstoß gegen das Urheberrecht, zumal die News auf Wunsch des Verfasseren sofort entfernt werden. Aus diesem Grund möchte der Suchdienst Berufung gegen das Urteil einlegen.
