Bis wann Steuererklaerung 2007

Wer mit seinem Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt muss jährlich eine Steuererklärung abgeben. Betreiber eines Gewerbes sind ohnehin verpflichtet eine solche Einkommensteuererlärung beim zuständigen Betriebsstattenfinanzamt abzugeben.

Diese Steueranmeldungen sind nach § 149 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) bis zum 31. Mai des Jahres abzugeben, welches dem Jahr folgt in dem die Steuer entstanden ist. Für das Geschäftsjahr 2006 muss die Steuererklärung also bis zum 31.05.2007 bei der Finanzbehörde eingeroffen sein.

Natürlich möchte ein Unternehmer seine Steuern so spät wie möglich bezahlen, da er mit dem Geld in der gewonnen Zeit weiter arbeiten kann. So gibt die AO auch Aufschluss über eine mögliche Verlängerung der Einreichnungsfrist.

II. Fristverlängerungen
(1) Sofern die vorbezeichneten Steuererklärungen durch Personen, Ge­sellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) angefertigt werden, wird die Frist nach §109 AO allgemein .. verlängert

Beauftragt der Gewerbetreibende einen Steuerberater mit der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung muss diese Meldung erst bis zum 31. Dezember 2007 dem zuständigen Finanzamt vorliegen. Zeit genug also bei höheren Steuerschulden mit dem Betrag zu investrieren.

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