Nach Zwangsvollstreckung Internet-Auktion
Werden fällige Steuerschulden gegenüber den Finanzbehörden nicht entrichtet, kann es im Ernstfall zur Zwangsvollstreckung durch die Pfändung von Gegenständen über den Gerichtsvollzieher kommen.
Auch im Hinblick auf die Notwendigkeit - das der Steuerschuldner seine Schulden beim Staat begleichen kann - sieht ein Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, dass vom Gerichtsvollzieher gepfändete Gegenstände neben der regionalen Versteigerung künftig auch über eine die Internet-Auktion angeboten werden können.
