Verlust von Fuehrerschein nicht ohne Vorwarnung
Wenn ein Führerscheininhaber durch viele Verkehrsvergehen in der Flensburger Kartei einen hohen Punktestand angesammelt hat - und ihm dadurch der Verlust des Führerscheins droht - darf ihm dieses amtliche Dokument nur entzogen werden, wenn dieses zuvor angedroht wurde.
Ferner muss ein Verkehrsteilnehmer jedes Mal neu verwarnt werden, wenn er in der besagten Kartei einen kritischen Punktestand erreicht. Ansonsten darf die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden.
Quelle: OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.03.2008, 12 ME 414/07
