BGH Urteil zu Unterhaltszahlungen

Nachdem die Reform zum Unterhalt in Kraft getreten ist, hat sich nun auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil dazu geäußert. Demnach kann Alleinerziehenden nicht generell ab dem dritten Lebensjahr des Kindes eine berufliche Vollzeitbeschäftigung zugemutet werden.

Aus diesem Grundsatzurteil geht hervor, dass selbst wenn das Kind tagsüber eine Kindertagesstätte oder die Schule besucht - der alleinerziehende Elternteil nicht zu einem Vollzeitjob verpflichtet werden kann. So könnte diese Situation bei der Betreuung der Kinder in den Abendstunden zu einer Überlastung führen.

AZ: BGH XII ZR 109/05

Kommentarfunktion ist deaktiviert


rss-nachrichten.de