Investitionszulage besteht weiter
Nach dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts soll die Investitionszulage für betriebliche Investitionen in Ostdeutschland bis 2013 bestehen bleiben. Betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes werden durch diese Investitionszulage unterstüzt. Dadurch ergibt sich die Chance, dass neue Arbeitsplätze in Ostdeutschland entstehen.
Die aktuell gültigen Fördersätze von 12,5 Prozent, beziehungsweise 25 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen werden sich vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2013 jährlich um 2,5 Prozentpunkte für Großunternehmen, beziehungsweise um 5 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen verringern.
