Private Emails fuer Arbeitgeber unerlaubt

Wer an seinem Arbeitsplatz ein Zugang zum Internet hat, der nutzt diese Schnittstelle auch mitunter um private Email-Nachrichten darüber zu versenden. Besteht dahingehend eine Einschränkung oder ein Verbot vom Chef, so darf dieser kontrollieren ob sich die Beschäftigten an diese Regelung halten.

Der Inhalt dieser Nachrichten dagegen darf über den Vorgesetzten jedoch nicht eigesehen werden. Falls sogar eine private Nutzung des Internetzuganges genehmigt wurde, besteht dieses zuvor genannte Verbot noch nachhaltiger.

Weitere Infos: Landesarbeitsgericht Köln,  AZ 4 Sa 1018/04 vom 11.02.2005

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