Arbeitsraum steuerlich beruecksichtigen

So mancher Webmaster dürfte sich darüber geärgert haben, dass seit dem 01.01.2007 ein Betriebsausgabenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer - welches nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung darstellt - von den Finanzämtern versagt wird.

Jedoch ist es nach einem Urteil des Finanzgerichtes Köln (Urteil v. 29.8.2007, AZ. 10 K 839/04) möglich - dass die Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden können. So wird dann wohl mancher Webmaster in unmittelbarer Nähe zu seiner Wohnung einen Arbeitsraum anmieten, um künftig die Kosten für diese “externe. kleine Betriebsstätte” als Betriebsausgaben geltend manchen zu können.

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