Freibetrag bei Verkauf von Gewerbebetrieb

Wer seinen Gewerbebetrieb in Teilen oder auch komplett veräußern möchte - sollte wissen - das aus steuerlicher Sicht dann ein Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro zur Verfügung steht. Allerdings kommt dieser o. g. Freibetrag aus Sicht des Bundesfinanzhofes nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Veräußerung sein 55. Lebensjahr vollendet hat - oder wenn er im Rahmen seiner Sozialversicherungspflicht als dauerhaft berufsunfähig einzustufen ist.

BFH-Urteil vom 03.01.200, X R 12/07

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