Kinderprodukte und Mehrwertsteuer

Von der “Linken Seite” wurde im Bundestag das Interesse vertreten die Mehrwertsteuer bei Produkten für Kinder - wie zum Beispiel Kinderspielzeug, Kinderkleidung usw. - auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz d. h. somit auf 7 Prozent absenken zu lassen.

In der so genannten namentlichen Abstimmung wurde dieser Antrag jedoch von den weiteren Fraktionen abgelehnt. Somit wird sich wohl zumindest in naher Zukunft auch in Bezug auf das Online-Geschäft mit Kinderartikeln diesbezüglich nichts ändern.

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