Archiv für Juli, 2010

Neues Abrechnungsmodell fuer GEZ-Gebuehren

Erstellt von Michael Egon Müller am 27. Juli 2010


Rundfunk- und Fernsehgebühren werden bisher gerätebezogen erhoben - und dieses Abrechnungsmodell erscheint im Hinblick auf die heute vorhandenen weitreichenden technischen Möglichkeiten nun nicht mehr zeitgemäß. Schon die Möglichkeiten zum Rundfunkempfang über Handys oder PC lassen dahingehend die Überlegung zu neuen Abrechnungsmodellen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entstehen.

So wurden im Juni durch die Ministerpräsidenten der Länder neue Wege zur Gebührenerhebung beschlossen. Demnach sollen die Beiträge in Zukunft nur noch geräteunabhängig erhoben werden. Demnach wären also künftig nicht mehr die Anzahl der Rundfunk- und Fernsehgeräte , welche in einem Haushalt oder Unternehmen vorhanden sind, für die Gebührenerhebung relevant. Dieses neue Abrechnungsmodell soll dann bis Ende 2010 fertig ausgearbeitet sein und im Anschluss entsprechend verabschiedet werden. Für das Jahr 2013 ist dann die Einführung der neuen Gebührenordnung geplant.

Infolink: GEZ

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Aus dem Ausland Zugang zum Internet

Erstellt von Michael Egon Müller am 26. Juli 2010

Es ist Sommer und in der damit verbundenen Urlaubszeit steht für so manchen Nutzer des Internet eine Auslandsreise auf dem Plan. Neben der reinen Aktivität und Erholung am Urlaubsort möchte so mancher Surfer jedoch keinesfalls auf einen Zugang zum Medium Internet verzichten. Die Möglichkeit der Abfrage täglicher Emails oder die Inanspruchnahme multimedialer Anwendungen soll auch am Urlaubsort in gleich bleibend guter Qualität und Geschwindigkeit zur Verfügung stehen.

Zweiteres läst sich aufgrund der Zugangsform leider nicht immer realisieren - doch ein genereller Zugang am Urlaubsziel zum Word Wide Web sollte heutzutage an vielen Orten möglich sein. So liegt es dann am Nutzer selbst die für ihn richtige Form einer Zugangsmöglichkeit auszuwählen. Die Bandbreite erstreckt sich dabei über kabellose Netzwerke in Hotels und Pensionen und setzt sich über die Nutzung von Smartphones bis hin zu Besuchen von Internet-Cafes fort. Letztendlich beleibt es dem Surfer selbst überlassen die geeignete Technik sowie den passenden Zugangstarif im Hinblick auf sein Nutzerverhalten auszuwählen.

Wer sein Mobiltelefon für den Zugang zum Internet einsetzen möchte sollte ein Handy besitzen welches dem UMTS Standard entspricht oder zumindest GPRS Verbindungen zulassen kann. Nutzer von Netbooks verwenden für den Zugang zum Internet gerne einen s. g. Surfstick der über eine USB-Schnittstelle mit dem Computer verbunden wird. Besteht ein drahtloses Netzwerk im Hotel, der Ferienwohnung oder Pension kann über solch eine W-LAN Verbindung in der Regel ohne großen Aufwand und mit akzeptabler Geschwindigkeit im Netz gesurft werden. Voraussetzung ist natürlich das das Notebook oder Handy ein eingebautes W-LAN Modem besitzt.

Wer gerne in Internet-Cafes zur Nutzung des WWW seine Zeit verbringen möchte sollte darauf achten, ob und welcher Sicherheitsstandard in Bezug auf seine persönlichen Daten dort vor Ort vorhanden ist. Insbesondere der Cache des eingesetzten Browsers sollte nach einer solchen Sitzung von Hand durch den Anwender gelöscht werden.

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Weiterer Anstieg bei Online-Werbung zu verzeichnen

Erstellt von Michael Egon Müller am 26. Juli 2010

Ob Werbung über das Internet nun durch Streaming-Anzeigen, Werbebanner oder auch entsprechende Banderolen generiert wird - Online-Werbung hat auch im ersten Halbjahr 2010 einen deutlichen Anstieg zu verzeichnen. So ist im Hinblick auf diese Werbeform der Umsatz nunmehr auf 912 Millionen Euro angewachsen.

Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dieser Wert einem Anstieg von ca. 28 Prozent. Insbesondere wird Online-Werbung durch Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen oder Online-Diensten in Anspruch genommen. Aber auch die Branche des Versandhandels bevorzugt diese Werbeform. So werden auch in diesem Bereich deutlich höhere Ausgaben für Online-Werbung getätigt.

Diese und weitere Erhebungen wurden im Rahmen einer Erhebung der Thomson Media Control (TMC) im Auftrag von BITKOM ermittelt.

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Verantwortlichkeit bei externen RSS-Feeds

Erstellt von Michael Egon Müller am 25. Juli 2010


Wer als Betreiber einer Präsenz im Internet über entsprechend technische Lösungen externe RSS-Feeds einbindet übernimmt so die Inhalte “Dritter” und auch die damit verbundene Verantwortlichkeit im Hinblick auf die Gestaltung rechtlich unzweifelhafter Angebote.

So ist es nicht nur für den ursprünglichen Verfasser dieser RSS-Feeds wichtig keine rechtswidrigen Inhalte über das Internet zu veröffentlichen, sondern ebenso für den Betreiber einer Homepage, der diese Feeds über geeignete Mittel in sein Projekt einbindet.
Bei rechtswidrigen Inhalten kann dieser Webmaster nämlich ebenfalls als Störer bei rechtswidrigen Angeboten bzw. Inhalten in Haftung genommen werden.

Quelle: Urteil vom 27.04.2010, Landgericht Berlin, Aktenzeichen 27 0 190/10

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