Erstellt von Michael Egon Müller am 31. Dezember 2009
Unsere Energieressourcen werden immer knapper und teurer - insofern müssen wir effizient und verantwortungsvoll mit diesem wertvollen Gut umgehen. Auch bei der Strommessung werden im Rahmen der Modernisierung über die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes Neuerungen eingeführt. Über den entsprechenden Inhalt des Gesetzes ist vorgesehen, dass ab Januar in Neubauten sowie im Rahmen von grundlegenden Renovierungen intelligente Stromzähler (s. g. Smart Meter) installiert sein / werden müssen.

Diese modernen elektronischen Messgeräte bieten den Energieversorgern die Möglichkeit, die generierten Werte tagesaktuell auszulesen und in Folge dieser Maßnahme den Verbrauch z.B. monatlich zur Abrechnung vorzubereiten. So wird dem Stromkunden über diese intelligente Stromzähler eine deutlich höhere Transparenz im Hinblick auf den Stromverbrauch geboten. Als weiteres Ziel der Energieversorger ist eine bessere Auslastung ihrer Kraftwerkskapazitäten und der Stromnetze zu sehen. Mittelfristig scheint diese Lösung durchaus vielversprechend. Quelle
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Erstellt von Michael Egon Müller am 31. Dezember 2009
Im Bereich der Handyszene und Telekommunikation gibt es auch für das kommende Jahr 2010 wieder eine Menge Neues zu verzeichnen.
Datenroaming
Ab März müssen Anbieter von Mobilfunkleistungen ihren Kunden bei Roaming-Datenverbindungen im europäischen Ausland die Möglichkeit anbieten, diese Datenverbindungen ab einem bestimmten monatlichen Betrag zu unterbrechen. Dahingehend sollen verschiedene Obergrenzen in das Angebot der Anbieter aufgenommen werden können. Zwingend muss jedoch ein Limit in Höhe von 50 Euro plus Mehrwertsteuer für die Mobilfunkkunden wählbar sein.
Handykosten
Ab dem Sommer 2010 werden die Handykosten bei Telefonaten in der EU einer weiteren Preisreduzierung unterzogen. Dazu bietet die Roaming-Verordnung der EU-Kommission eine entsprechende Grundlage. Die Preise für Telefonate mit dem Handy erstrecken sich dann von maximal 43 Cent auf 39 Cent pro Minute für abgehende und von 19 Cent auf 15 Cent pro Minute für eingehende Anrufe (plus Mehrwertsteuer).

0180 Rufnummern
Die Preisinformationen für die kostenpflichtigen 0180 Rufnummern werden im Hinblick auf ihre Transparenz klarer gestaltet und bieten dem Anrufer dann ein besseren Überblick zu den zu erwartenden Telefonkosten. Im Rahmen der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind die Anbieter dieser Rufnummern neben der Preisangabe für Anrufe aus dem Festnetz nunmehr dazu verpflichtet - auch den Höchstpreis für Telefonate aus dem Mobilfunknetz auszuweisen. So drürfen diese Höchstsätze für 0180-Nummern nach den Regelungen des TKG bei Anrufen aus dem Festnetz bei höchstens 14 Cent pro Minute bzw. 20 Cent pro Anruf liegen. Finden Gespräche aus den Mobilfunknetzen statt, müssen die die dafür entstehenden Kosten maximal 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf betragen.
Quelle
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Erstellt von Michael Egon Müller am 30. Dezember 2009
Seit es die großen Dienste wie Twitter gibt, ist das s. g. Microblogging insbesondere im Kreis der privaten Nutzer sehr populär geworden. So lassen sich über dieses Angebot doch schnell kleine Textnachrichten an den weiträumigen Kreis der unzähligen Nutzer senden oder auch einfach nur die Einträge von Freunden und Bekannten mitverfolgen.
Aber nicht nur für die privaten Nutzer des Internet stellt dieses elektronische Kommunikationsmedium mitunter einen Mehrwert dar - der Microblogging-Dienst Twitter kann auch gewerblichen Usern von Nutzen sein - und dabei helfen das Marketing der eigenen Handelsplattform zu verbessern bzw. die Verkaufszahlen zu erhöhen.

Die Möglichkeiten und Wege dazu werden in englischer Sprache über den Artikel “62 Ways to Use Twitter for Business” auf der Webseite webworkerdaily.com ausführlich behandelt. Dort wird explizit auf die Möglichkeiten - die der Microblogging-Dienst Twitter im Hinblick auf die Nutzung durch gewerbliche Anbieter bietet - eingegangen. Wer die über das Blog gebotenen Informationen beherzigt, dürfte schon in naher Zukunft so manches seiner Produkte über Twitter an die Kunden verkaufen können.
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Erstellt von Michael Egon Müller am 30. Dezember 2009
Das Medium Internet wird gerade im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung und Stabilisierung von Deutschland durch die politischen Organe besonders deklariert und gefördert. So verfügen doch nunmehr fast dreiviertel der deutschen Haushalte einen Anschluss zum Medium Internet.
Allerdings stellt sich dabei für manchen Bürger die Frage - wie sieht es eigentlich mit dem fachlichen Wissen der Politiker und Gesetzgeber zum Thema Internet aus ? Gesetze für diesen digitalen Informationsbereich wurden ja bereits hinreichend erlassen und auch fortgeschrieben bzw. erneuert. Doch wenn es um den fachlichen Informationsstand der oben genannten Gruppe zur Sektion des World Wide Web geht, ist anzunehmen - dass durchaus noch einiges an Nachholbedarf in Bezug auf den Wissensstand bei den Funktionsträgern besteht. Wer Bürgerrechte formuliert und diese auch notfalls einschränken kann sollte sich dahingehend keine Wissenslücken leisten. Infolink
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Erstellt von Michael Egon Müller am 30. Dezember 2009
Nach den jüngsten Nachrichten in den Medien steht nun der Einsatz von Körperscannern an Flughäfen hoch oben im Fokus der Diskussion zum Thema Datenschutz. Ob diese Technik schon im Jahr 2010 eingeführt wird, scheint derzeit noch offen.
Körperscanner, welche auch unter dem Begriff Nacktscanner und Bodyscanner geläufig sein können, bieten über ihre Funktion die technische Möglichkeit - die Oberfläche eines menschlichen Körpers zu erfassen und diese auf einem Bildschirm darzustellen. Dabei ist es für den Funktionsablauf dieser Geräte unerheblich, ob die abzutastende Person Kleidung trägt oder nicht.
Weil über diese Technik auch körperliche Details auf dem Monitor sichtbar gemacht werden können, ist der geplante Einsatz von Körperscannern umstritten und bedarf der Erörterung im Hinblick auf den Datenschutz von Personen.
Die technische Entwicklung dieser Scanner sollte deshalb dahingehend weiter entwickelt werden, dass das Persönlichkeitsrecht der Menschen durch den Einsatz dieser Geräte nicht oder nur in geringem Umfang beeinträchtigt werden kann. Der weitere Verlauf dieser Entwicklung und der damit verbundenen politischen Diskussion bleibt vorerst abzuwarten.
Insbesondere ergibt sich die Regelung zum Persönlichkeitsrecht und zum Recht zur freien Entfaltung aus Artikel 2 des Grundgesetzes (GG). Direktlink
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Erstellt von Michael Egon Müller am 30. Dezember 2009
Gerade zu den Weihnachtstagen oder auch zum Anlass der Jahreswende kaufen viele Nutzer des Internet ihre Geschenke online ein. Vom Flatscreen TV über Computer und dessen Zubehör bis hin zu Handys und Fotoartikeln ist dabei alles vertreten was sich online halbwegs unkompliziert ordern läst. Dabei kann es jedoch immer wieder vorkommen, dass die bestellte Ware den Ansprüchen der Kunden nicht genügt, oder sie sogar Mängel oder Fehler aufweist. Ist ersteres der Fall kann der Kunde in fast allen Fällen von seinem 14tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen.

Über eine entsprechende rechtliche Regelung besteht für den Käufer einer Ware die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten. Schon bei der Bestellung der Artikel muss der Händler seine potentiellen Abnehmer über dieses Widerrufsrecht informiert haben. Bleibt diese Information aus verlängert sich die o. g. Frist zur Rückgabe der gekauften Waren.
Software, Videos und Musikmedien, welche beim Kauf versiegelt waren - und durch den Kunden geöffnet wurden - sind von dieser Regelung zur Rückgabe jedoch ausgenommen.
Das Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen ist im § 356 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe ergeben sich aus § 357 BGB. Die rechtlichen Regelungen bei Fernabsatzverträgen können in § 312d BGB nachgelesen werden.
Direktlink zum BGB
Weitere Infos
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Erstellt von Michael Egon Müller am 23. Dezember 2009
Auf diesem Wege wünsche ich allen Besuchern und Kunden von Netz2K frohe, besinnliche und gesunde Weihnachtstage.

Kommen Sie gut durch die Zeit und gestalten Sie sich im Anschluss an das Weihnachtsfest einen fröhlichen und positiven Übergang in das neue Jahr 2010 !
Ihr Michael E. Müller
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Erstellt von Michael Egon Müller am 2. Dezember 2009
Das das Internet nicht nur primär als Informationsquelle eingesetzt wird hat die jüngste Erhebung im Hinblick auf ein deutliches Wachstum am Download-Markt gezeigt. Demnach ist die Anzahl der darüber verfügbaren Dateien auf ca. 60 Millionen Files angewachsen. Dieses Ergebnis resultiert aus einem Anstieg um etwa ein Viertel. In der Sektion der kostenpflichtigen Downloads reduzierte sich der Durchschnittspreis für eine Datei auf 4,10 Euro. So haben die Bundesbürger im Jahr 2009 für die kostenpflichtigen Datenbestände im Internet etwa 250 Millionen Euro investiert.

Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dieses ein Wachstum von etwa 18 Prozent. Natürlich stehen dabei multimediale Inhalte wie Videos, Musikdateien, Hörbücher und natürlich Spiele im Vordergrund. Zu den Kunden dieser Angebote können längst nicht mehr nur die jüngeren Generationen gezählt werden. Das Konsumverhalten bei den Downloads erstreckt sich über weite Altersbereiche. Infoquelle: BITKOM
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