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Betriebsausgaben mindern den Gewinn im Unternehmen und reduzieren so die Steuerschuld
Jedes Unternehmen und jeder kleine Geschäftsbetrieb ist bestrebt Gewinne zu generieren um damit die Mirarbeiter oder einfach nur den Geschäftsinhaber selbst zu finanzieren. Diese Gewinne müssen in Deutschland - und nicht nur dort - versteuert werden. Echte Betriebsausgaben dagegen werden von geschäftlichen Gewinneinkunftsarten abgerechnet und reduzieren so die Steuerschuld des Unternehmens. Dabei sind unter dem Begriff Werbungskosten ebenfalls Ausgaben für den Betrieb zu verstehen. Betriebsausgaben verstehen sich ausschließlich als gewinnmindernde Aufwendungen, die im Rahmen der Tätigkeiten oder Kapitalzuflüsse eines Geschäftsbetriebes entstehen.
Abschreibungen
Fachliche schriftliche Informationen - also Fachliteratur - sind i. d. R. Bücher, Zeitschriften sowie Magazine die mit ihrem Inhalt der Brancheninformation des Betriebes dienen oder im Hinblick auf die betriebliche Weiterbildung des Unternehmers bzw. dessen Personal eingesetzt werden. Diese Aufwendungen sind ebenso in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Damit die betrieblichen Aufwendungen in vollem Umfang bzw. korrekt angerechent werden, sollte die Buchführung sorgsam, schlüssig und lückenlos erstellt werden. Auch die Steuererklärung sollte dem Finanzamt rechtzeitig bis zum Ablagetermin vorliegen. |
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