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Betriebsausgaben mindern den Gewinn im Unternehmen und reduzieren so die Steuerschuld

Betriebsausgaben mindern die Steuerschuld

Jedes Unternehmen und jeder kleine Geschäftsbetrieb ist bestrebt Gewinne zu generieren um damit die Mirarbeiter oder einfach nur den Geschäftsinhaber selbst zu finanzieren. Diese Gewinne müssen in Deutschland - und nicht nur dort - versteuert werden. Echte Betriebsausgaben dagegen werden von geschäftlichen Gewinneinkunftsarten abgerechnet und reduzieren so die Steuerschuld des Unternehmens. Dabei sind unter dem Begriff Werbungskosten ebenfalls Ausgaben für den Betrieb zu verstehen. Betriebsausgaben verstehen sich ausschließlich als gewinnmindernde Aufwendungen, die im Rahmen der Tätigkeiten oder Kapitalzuflüsse eines Geschäftsbetriebes entstehen.

Liste der Betriebsausgaben

Abschreibungen
Waren unterliegen in Bezug auf die Nutzungsdauer einem Wertverlust. Abschreibungen sind in der Buchführung dazu bestimmt diese Wertreduzierung festzulegen. Als Vorraussetzung ist dafür jedoch definiert, dass sich das entsprechende Wirtschaftsgut länger als ein Jahr im s. g. Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen befindet. Je nach wirtschaftlicher Lage und Notwendigkeit des Unternehmens können unterschiedliche Formen der Abschreibung verwendet werden. So gibt es die Form der linearen Abschreibung sowie der degressive Abschreibung und die Leistungsabschreibung.

Bürobedarf
Als klassiche Betriebsausgaben können auch insbesondere Arbeitsmittel für den täglichen Bedarf im betrieblichen Büro angesehen werden. Natürlichen gehören auch betriebliche Aufwendungen wie z. B. Instandhaltungs- und Reperaturkosten dazu. Diese zuvor genannten Bedarfsgüter und Dienstleistungen sind in der Regel in vollem Umfang abzugsfähig. Dabei sollten diese Ausgaben jedoch in ihrer Beschreibung genau bezeichnet sein.

Fachliteratur
Fachliche schriftliche Informationen - also Fachliteratur - sind i. d. R. Bücher, Zeitschriften sowie Magazine die mit ihrem Inhalt der Brancheninformation des Betriebes dienen oder im Hinblick auf die betriebliche Weiterbildung des Unternehmers bzw. dessen Personal eingesetzt werden. Diese Aufwendungen sind ebenso in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Formen der Abschreibungen bei Betriebsausgaben

Verweise zu Betriebsausgaben

Damit die betrieblichen Aufwendungen in vollem Umfang bzw. korrekt angerechent werden, sollte die Buchführung sorgsam, schlüssig und lückenlos erstellt werden. Auch die Steuererklärung sollte dem Finanzamt rechtzeitig bis zum Ablagetermin vorliegen.




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